Jetzt Maklerkosten sparen!

MAKLERGEBÜHREN BEIM IMMOBILIENVERKAUF

4.6.25
Faire Provisionsteilung

Maklergebühren beim Immobilienverkauf:

Was ist zulässig und wer zahlt?

Beim erfolgreichen Verkauf einer Immobilie stellt sich oft die Frage: Wie viel darf ein Immobilienmakler eigentlich kosten – und wer übernimmt die Maklerkosten? Wir geben einen aktuellen Überblick über die geltenden Regelungen zur Maklercourtage, klären über regionale Unterschiede auf und zeigen, wie Sie beim Hausverkauf bares Geld sparen können.

Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Maklerprovision, auch als Courtage bezeichnet, ist die Vergütung für die professionelle Vermittlung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Sobald ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zustande kommt, wird diese Gebühr fällig.

Unterschiede zwischen Vermietung und Immobilienverkauf

Bei der Vermietung von Immobilien gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Immobilienprofi beauftragt, zahlt auch dessen Honorar. Beauftragt also ein Vermieter den Makler, trägt er allein die Kosten. Nur wenn Mieter einen Suchauftrag aktiv erteilen, müssen sie auch für die Vermittlung bezahlen. Die maximale Provision bei Mietverträgen ist gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer gedeckelt.

Beim Immobilienkauf ist die Lage komplexer: Hierteilen sich in der Regel Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen– es sei denn, eine andere Vereinbarung wird getroffen. Die Höhe der Provision hängt vom Standort und den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Wie hoch ist die Maklercourtage beim Verkauf von Eigentum?

Seit Ende 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung: Wird ein Immobilienmakler durch den Verkäufer beauftragt, darf der Käufer maximal die Hälfte der Provision übernehmen. Diese Vorschrift gilt für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern –vorausgesetzt, der Käufer handelt als Privatperson.

📌 Wichtige Fakten zur Maklervergütung im Überblick:

Maklergebühren sind grundsätzlich verhandelbar!

Es besteht keine bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgabe für die Provisionshöhe

Käufer dürfen nicht mehr einseitig mit der gesamten Maklerprovision belastet werden (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern,...)

Durchschnittlich liegt die Gesamtprovision laut Branchenanalysen zwischen 5,95 % und 7,14 % (inkl. MwSt.), je nach Region

Maßgeblich für die Berechnung ist der notariell beurkundete Kaufpreis - nicht der Angebotspreis

Maklerkosten fair aufteilen und sparen!

Durch die gesetzliche Anpassung der Maklerkostenverteilung profitieren insbesondere Käufer, da die Provision nun in der Regel gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Wichtig: Es dürfen keine verdeckten Zusatzkosten vereinbart werden, die eine Partei benachteiligen.

Mit FEDDERSEN IMMOBILIEN sichern Sie sich faire Konditionen – in der Regel beträgt die Provision nur 2,38 % inkl. MwSt. sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Diese transparente Kostenaufteilung schafft Vertrauen und spart unseren Kunden oft mehrere Tausend Euro, die sinnvoller investiert werden können – etwa in die Einrichtung oder Renovierung der neuen Immobilie.

🔎 Tipp für Eigentümer und Interessenten

Egal ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder ein neues Zuhause suchen – holen Sie mehrere Angebote ein, vergleichen Sie die Konditionen und setzen Sie auf einen erfahrenen Makler, der sowohl Service als auch faire Gebühren bietet.

Jetzt informieren und kostenlos beraten lassen – mit FEDDERSEN IMMOBILIEN an Ihrer Seite!

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen; sind aber ohne Gewähr. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text möglicherweise das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind dabei selbstverständlich alle Geschlechter, sofern dies für das Verständnis des Inhalts relevant ist.

Jan-Jörg Feddersen

Als Sprössling einer Familie aus der Baubranche konnte ich bereits in jungen Jahren erste Eindrücke und Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Immobilien machen. Ich verfüge aufgrund meiner Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) sowie einer Zusatzqualifikation zum Immobilienmakler (IHK) auf der kaufmännischen Ebene und meiner Ausbildung zum staatlich geprüften Hochbautechniker auf der technischen Ebene über ein umfangreiches Fachwissen sowie langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche mit der ich Ihnen sowohl beim Kauf als auch Verkauf einer Immobilie gerne behilflich bin.